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Der Rahmen

Der Therapieladen e.V. ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und hat seit 1999 eine Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulant therapeutischer Leistungen gemäß SGB VIII mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Das therapeutische Jugendhilfeangebot im Therapieladen bezieht sich auf
KJHG-Leistungen nach § 27 (3) und § 35 a, in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Die therapeutischen Leistungen werden mit einem vertraglich geregelten Fachleistungsstundensatz vergütet und direkt mit dem zuständigen Jugendamt abgerechnet.

Jugendliche mit Suchtproblemen haben in der Regel einen pädagogischen und therapeutischen Hilfebedarf. In Kooperation mit Jugendamt und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten wird im Rahmen der Hilfeplanung der individuelle Hilfebedarf ermittelt. Dabei werden Eltern vom bezirklich zuständigen Jugendamt und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Fachdiensten beraten und unterstützt.


Therapie für Jugendliche